1 Bis zu 371 km Reichweite beim eDELIVER 3 im WLTP-Stadtzyklus. Die Reichweite wurde auf der Grundlage der VO 2017/1151/EU ermittelt. Die Reichweite ist abhängig von der Fahrzeugkonfiguration. Die tatsächliche Reichweite ist zudem abhängig von der individuellen Fahrweise, Straßen- und Verkehrsbedingungen, Außentemperatur, Nutzung von Klimaanlage/Heizung etc. und kann ggf. abweichen.
2 Es ist eine Ersparnis von 6.750 EUR für einen MAXUS eDELIVER 3 im Rahmen des Umweltbonus möglich, der in Höhe eines Teilbetrages von 2.250 EUR direkt bei Erwerb vom Kaufpreis abgezogen wird. Weitere 4.500 EUR sind staatlicher Umweltbonus. Voraussetzung für dessen Gewährung sind die Erstzulassung im Inland und eine Mindesthaltedauer von 12 Monaten. Sie können den staatlichen Umweltbonus beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) online beantragen. Auf die Gewährung dieses Umweltbonus besteht kein Rechtsanspruch. Die Förderung endet grundsätzlich mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, für Gewerbekunden spätestens jedoch am 31.08.2023. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des BAFA.
3 Bis zu 353 km Reichweite beim eDELIVER 9 im WLTP-Stadtzyklus. Die Reichweite wurde auf der Grundlage der VO 2017/1151/EU ermittelt. Die Reichweite ist abhängig von der Fahrzeugkonfiguration. Die tatsächliche Reichweite ist zudem abhängig von der individuellen Fahrweise, Straßen- und Verkehrsbedingungen, Außentemperatur, Nutzung von Klimaanlage/Heizung etc. und kann ggf. abweichen.
4 Es ist eine Ersparnis von 4.500 EUR für einen MAXUS eDELIVER 9 im Rahmen des Umweltbonus möglich, der in Höhe eines Teilbetrages von 1.500 EUR direkt bei Erwerb vom Kaufpreis abgezogen wird. Weitere 3.000 EUR sind staatlicher Umwelt¬bonus. Voraussetzung für dessen Gewährung sind die Erstzulassung im Inland und eine Mindesthaltedauer von 12 Monaten. Sie können den staatlichen Umwelt¬bonus beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) online beantragen. Auf die Gewährung dieses Umweltbonus besteht kein Rechtsanspruch. Die Förderung endet grundsätzlich mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, für Gewerbekunden spätestens jedoch am 31.08.2023. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des BAFA.