Mercedes-Benz EQV 300 (Elektro) • Stromverbrauch in kWh/100 km: 26,4–26,3 • CO2-Emissionen in g/km (kombiniert): 0*
Mercedes-Benz eSprinter Kastenwagen Batteriekapazität 47 kWh (Elektro) • Stromverbrauch in kWh/100 km (kombiniert): 32,5 • CO2-Emissionen in g/km (kombiniert): 0*
Mercedes-Benz eVito Kastenwagen lang Batteriekapazität 35 kWh (Elektro) • Stromverbrauch in kWh/100 km (kombiniert): 21,0 • CO2-Emissionen in g/km (kombiniert): 0*
Mercedes-Benz eVito Tourer PRO mit Pkw-Zulassung (M1) (Elektro) • Stromverbrauch in kWh/100 km (kombiniert): 26,2 • CO2-Emissionen in g/km (kombiniert): 0*
Beispielabbildung.
*Der Stromverbrauch wurde auf der Grundlage der VO 692/2008/EG ermittelt. Der Stromverbrauch ist abhängig von der Fahrzeugkonfiguration, insb. von der Auswahl der Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und zu den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH (www.dat.de) unentgeltlich erhältlich ist.
1Barkauf-Aktion ausschließlich gültig mit einem begrenzten Kontingent. Zzgl. des Bundesanteils der „Innovationsprämie“. Der Kauf und die Zulassung von neuen, vollelektrischen Fahrzeugen werden im Rahmen des Umweltbonus gefördert. Die Förderung leisten Automobilhersteller und Bund grundsätzlich zur Hälfte für Neufahrzeuge, die auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge stehen. Bei der „Innovationsprämie“ wird der Bundesanteil am Umweltbonus für Fahrzeuge, die nach dem 03.06.2020 zugelassen wurden, befristet bis zum 31.12.2025 verdoppelt. Für neue, vollelektrische Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von > 40.000 Euro bis max. 65.000 Euro beträgt der Umweltbonus als „Innovationsprämie“ 7.500 Euro (Bundesanteil: 5.000 Euro, Herstelleranteil: 2.500 Euro). Die Höhe und die Berechtigung zur Inanspruchnahme der „Innovationsprämie“ bzw. des Umweltbonus sind durch die auf der Webseite des BAFA (www.bafa.de/umweltbonus) abrufbare Richtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der „Innovationsprämie“ bzw. des Umweltbonus. Der Erhalt des Bundesanteils erfolgt vorbehaltlich einer positiven Entscheidung des Antrags durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Der Umweltbonus endet mit Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Fördermittel, spätestens jedoch am 31.12.2025.
2Ein Angebot der Autohaus Ebert GmbH & Co. KG, Im Rott 1, 69493 Hirschberg, für Privat- und Gewerbekunden. Stand 03/2021. Nur solange der Vorrat reicht. Preis inkl. der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Aktion gültig bis 30.06.2021
Auflösung Rechtstexte Online Banner:
1Ein Leasingangebot der Mercedes-Benz Leasing GmbH, Siemensstraße 7, 70469 Stuttgart, nur für gewerbliche Einzelkunden, Stand 03/2021. Alle Preise zzgl. der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Aktion gültig bis 30.06.2021.
2Ein Angebot der Autohaus Ebert GmbH & Co. KG, Im Rott 1, 69493 Hirschberg, für Gewerbe- und Privatkunden. Stand 03/2021. Nur solange der Vorrat reicht. Preis zzgl. der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Aktion gültig bis 30.06.2021.
3Der Stromverbrauch wurde auf der Grundlage der VO 692/2008/EG ermittelt. Der Stromverbrauch ist abhängig von der Fahrzeugkonfiguration, insb. von der Auswahl der Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und zu den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH (www.dat.de) unentgeltlich erhältlich ist.