Mercedes-Benz eSprinter Kastenwagen Batteriekapazität 35 kWh (Elektro) • Stromverbrauch in kWh/100 km (kombiniert): 37,1 • CO2-Emissionen in g/km (kombiniert): 02,3
Mercedes-Benz eVito Kastenwagen mit Nfz-Zulassung (N1) (Elektro) • Stromverbrauch in kWh/100 km (kombiniert): 26,1-20,4 • CO2-Emissionen in g/km (kombiniert): 02,3
Mercedes-Benz eVito Tourer PRO mit Pkw-Zulassung (M1) (Elektro) • Stromverbrauch in kWh/100 km (kombiniert): 26,9-26,2 • CO2-Emissionen in g/km (kombiniert): 02,3
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Mercedes-Benz und die Bundesregierung fördern Ihren Einstieg in die Elektromobilität.
1Für den Kauf und die Zulassung eines Elektrofahrzeugs mit Zulassungsdatum ab 04.06.2020 bis 31.12.2021 mit einem Nettolistenpreis > 40.000 Euro bis 65.000 Euro beträgt der mögliche Förderbetrag der Innovationsprämie 7.500 Euro (2.500 Euro vom Hersteller, 5.000 Euro vom Bund); wir erhöhen ihn vom 09.09.2020 bis zum 31.12.2020 um weitere 2.500 Euro Herstelleranteil auf insgesamt 10.000 Euro.
Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme der Innovationsprämie ist durch die auf der Website des BAFA (www.bafa.de) abrufbare Richtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Gewährung der Innovationsprämie. Der Erhalt erfolgt vorbehaltlich einer positiven Entscheidung des Antrags durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Innovationsprämie gilt für Neufahrzeuge, die auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge stehen und nach dem 03.06.2020 zugelassen werden und ist befristet bis 31.12.2021.